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   BVerwG, 06.09.1982 - 2 B 68.80   

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https://dejure.org/1982,3705
BVerwG, 06.09.1982 - 2 B 68.80 (https://dejure.org/1982,3705)
BVerwG, Entscheidung vom 06.09.1982 - 2 B 68.80 (https://dejure.org/1982,3705)
BVerwG, Entscheidung vom 06. September 1982 - 2 B 68.80 (https://dejure.org/1982,3705)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versagung des rechtlichen Gehörs - Notwendigkeit einer Beförderungsauswahl - Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes durch Nichtbeförderung - Abweichung von einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - Vorliegen einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1982 - 2 B 68.80
    Die Gerichte sind nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (BVerfGE 47, 182 [187]).

    Eine Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör kann deshalb - ausnahmsweise - nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, daß das Gericht tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 27, 248 [252]; 28, 378 [384]; 47, 182 [187 f.]).

  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1982 - 2 B 68.80
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß die Gerichte das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (vgl. u.a. BVerfGE 27, 248 [251]; 28, 378 [384]; 54, 43 [46]).

    Eine Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör kann deshalb - ausnahmsweise - nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, daß das Gericht tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 27, 248 [252]; 28, 378 [384]; 47, 182 [187 f.]).

  • BVerwG, 16.10.1975 - II C 43.73

    Zulassung der Revision - Beschränkung auf Rechtsfrage

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1982 - 2 B 68.80
    Ohne Erfolg rügt die Beschwerde (S. 4 der Beschwerdeschrift) Abweichungen des angefochtenen Urteils vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 1975 - BVerwG 2 C 43.73 - (BVerwGE 49, 232, ausführlicher abgedruckt bei Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 22) und vom Beschluß vom 13. Oktober 1978 - BVerwG 6 P 6.78 - (Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 5 = ZBR 1979, 176).

    Die von der Beschwerde zitierten Ausführungen (BVerwGE 49, 232 [238]) erörtern verwaltungspolitische Gründe für diese Entscheidung des Gesetzgebers, ohne das Ergebnis einzuschränken.

  • BVerfG, 27.05.1970 - 2 BvR 578/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1982 - 2 B 68.80
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß die Gerichte das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (vgl. u.a. BVerfGE 27, 248 [251]; 28, 378 [384]; 54, 43 [46]).

    Eine Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör kann deshalb - ausnahmsweise - nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, daß das Gericht tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BVerfGE 27, 248 [252]; 28, 378 [384]; 47, 182 [187 f.]).

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1982 - 2 B 68.80
    ist durch die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich geklärt, daß dem Dienstherrn bei der Zuweisung von Dienstposten, sofern diese dem statusrechtlichen Amt des Beamten entsprechen, ein sehr weiter Ermessensspielraum zukommt (vgl. BVerwGE 60, 144 [150 ff.] m.w.N.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1982 - 2 B 68.80
    Hierzu müßte die Sache eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwerfen, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91 f.]).
  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 13.80

    Umfang der gerichtlichen Nachprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen - Zuständiges

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1982 - 2 B 68.80
    - A 16 bewertete Dienstposten, ausgewiesen hatte als Planstellen dieser Besoldungsgruppe haushaltsrechtlich zur Verfügung standen (vgl. dazu auch Urteil des Senats vom 2. April 1981 - BVerwG 2 C 13.80 - [ZUR 1981, 315 = DÖD 1981, 279]), so daß nicht alle Bundesbahndirektoren, denen ein nach BesGr.
  • BVerwG, 13.10.1978 - 6 P 6.78

    Dienstposten - Dienststelleninterne Ausschreibung - Mitbestimmung des

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1982 - 2 B 68.80
    Ohne Erfolg rügt die Beschwerde (S. 4 der Beschwerdeschrift) Abweichungen des angefochtenen Urteils vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 1975 - BVerwG 2 C 43.73 - (BVerwGE 49, 232, ausführlicher abgedruckt bei Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 22) und vom Beschluß vom 13. Oktober 1978 - BVerwG 6 P 6.78 - (Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 5 = ZBR 1979, 176).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 1 BvR 1365/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 06.09.1982 - 2 B 68.80
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß die Gerichte das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (vgl. u.a. BVerfGE 27, 248 [251]; 28, 378 [384]; 54, 43 [46]).
  • BVerwG, 28.08.1986 - 5 CB 30.85

    Inhaltliche Anforderungen an eine Urteilsbegründung - Revision auf Basis der Rüge

    Denn grundsätzlich ist davon auszugehen, daß die Gerichte das von ihnen entgegengenommene Parteivorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben, auch wenn sie sich nicht mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich befassen (BVerwG, Beschluß vom 6. September 1982 - BVerwG 2 B 68.80 - BVerfGE 65, 293 [BVerfG 22.11.1983 - 2 BvR 399/81]).
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